Leistungen
Anmeldung und Info:
Montag und Mittwoch von 18:00 bis 18:30 Uhr
Unterricht:
Montag und Mittwoch von 18:30 bis 20:00 Uhr
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Spezieller Zweiradunterricht nach Vereinbarung.
Klasse B direkter Erwerb ab 18 Jahre oder ab 17 Jahre bei begleitetem Fahren (beinhaltet Klasse AM und Klasse L) Führerschein muss nach 15 Jahren verlängert werden. Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder der Klassen AM, A, A1 und A2 - mit einer zulässigen Gesamtmasse bis max. 3.500 kg und zur Beförderung mit nicht mehr als acht Sitzplätzen, außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis. max. 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt). | |
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Klasse B 96 nur mit Klasse B ab 18 Jahre oder ab 17 Jahre bei begleitetem Fahren Keine eigene Fahrerlaubnisklasse Kombination der Klasse B Kraftfahrzeug mit Anhänger (zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers mehr als 750 kg) mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 3.500 kg und 4.250 kg. | |
Klasse A Beinhaltet A1,A2 direkter Erwerb ab 24 Jahre Ab 20 Jahre - für Krafträder bei 2jährigem Vorbesitz der Klasse A2 (dann ist zum Aufstieg nur eine praktische, keine theoretische Prüfung erforderlich) | |
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Klasse A2 Beinhaltet A1, AM direkter Erwerb ab 18 Jahre | |
Klasse AM direkter Erwerb ab 15 Jahre Zweirädrige Krafträder (Mopeds) auch mit Beiwagen und Fahrräder mit Hilfsmotor durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h mit Elektromotor oder andere Verbrennungsmotoren mit einem Hubraum von max. 50 ccm oder bei Elektromotoren eine max. Nenndauerleistung von höchstens 4 kW. Dreirädrige Kleinkrafträder (Trike) durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und max. 50 ccm Hubraum bei Fremdzündungsmotoren bzw. bei anderen Verbrennungsmotoren eine max. Nutzleistung bis 4 kW oder bei Elektromotoren bis max. 4 kW Nenndauerleistung. |