Fahrschule Busche
 

Leistungen

Anmeldung und Info:

Montag und Mittwoch von 18:00 bis 18:30 Uhr


Unterricht:

Montag und Mittwoch von 18:30 bis 20:00 Uhr

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Spezieller Zweiradunterricht nach Vereinbarung.



Klasse B

direkter Erwerb ab 18 Jahre

oder ab 17 Jahre bei begleitetem Fahren (beinhaltet Klasse AM und Klasse L) 

 Führerschein muss nach 15 Jahren verlängert werden. 

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder der Klassen AM, A, A1 und A2 - mit einer zulässigen Gesamtmasse bis max. 3.500 kg und zur Beförderung mit nicht mehr als acht Sitzplätzen, außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis. max. 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt).


 


 Klasse B 96  

nur mit Klasse B ab 18 Jahre 

oder ab 17 Jahre bei begleitetem Fahren

Keine eigene Fahrerlaubnisklasse Kombination der Klasse B Kraftfahrzeug mit Anhänger  (zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers mehr als 750 kg) mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 3.500 kg und 4.250 kg.


Klasse A

Beinhaltet A1,A2

direkter Erwerb ab 24 Jahre

Ab 20 Jahre - für Krafträder bei 2jährigem Vorbesitz der Klasse A2 (dann ist zum Aufstieg nur eine praktische, keine theoretische Prüfung erforderlich)
Ab 21 Jahre - für dreirädrige Kfz mit mehr als 15 kW
 
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.  Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symetrisch angeordneten Rädern mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Motorleistung von über 15 kW oder einen Hubraum von über 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren.



 


Klasse A2

Beinhaltet A1, AM  

direkter Erwerb ab 18 Jahre

 
Leichtkrafträder (auch mit Beiwagen) - Motorrad bis 35 kW Motorleistung und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von maximal 0,2 kW/kg.

Seit 19. Januar 2013 dürfen Inhaber der bisherigen Klasse A beschränkt Leichtkrafträder der neuen Klasse A2 und nach Ablauf von 2 Jahren, Krafträder der Klasse A unbeschränkt fahren. Beim 2jährigen Vorbesitz der Klasse A1 ist nur eine praktische Prüfung erforderlich.



Klasse AM

direkter Erwerb ab 15 Jahre 

Zweirädrige Krafträder (Mopeds) auch mit Beiwagen und Fahrräder mit Hilfsmotor durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h mit Elektromotor oder andere Verbrennungsmotoren mit einem Hubraum von max. 50 ccm oder bei Elektromotoren eine max. Nenndauerleistung von höchstens 4 kW.  Dreirädrige Kleinkrafträder (Trike) durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und max. 50 ccm Hubraum bei Fremdzündungsmotoren bzw. bei anderen Verbrennungsmotoren eine max. Nutzleistung bis 4 kW oder bei Elektromotoren bis max. 4 kW Nenndauerleistung.